Das Landesarbeitsgericht Köln hat gesprochen. Die Kündigung von Ulrike Guérot ist rechtens. Was bleibt, ist ein Unbehagen über unscharfe Grenzen, die es ermöglichen, die Freiheit der Wissenschaft nach politischer Opportunität zu bestimmen.| KRiStA – Netzwerk Kritische Richter und Staatsanwälte n.e.V.