Viele Unternehmen stöhnen über den Aufwand, den Auskunftsforderungen gemäß Art. 15 DSGVO nach sich ziehen. Finanzämtern scheint es genauso zu gehen. Lesen Sie, wie ein Finanzamt vergeblich versucht hat, eine lästige Auskunftsforderung abzuwehren! Auch Unternehmen können daraus einiges lernen.| Datenschutz PRAXIS für Datenschutzbeauftragte
Jede Aufsichtsbehörde stellt sicher, dass die Verhängung von Geldbußen gemäß diesem Artikel für Verstöße gegen diese Verordnung gemäß den Absätzen 4, 5 und 6 in jedem Einzelfall wirksam, verhältnismäßig und abschreckend ist. 1Geldbußen werden je nach den Umständen des Einzelfalls zusätzlich zu oder anstelle von Maßnahmen nach Artikel 58 Absatz 2 Buchstaben a bis h … Art. 83 DSGVO – Allgemeine Bedingungen für die Verhängung von Geldbußen weiterlesen| Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)