Bei der Frage, ob die ungestörte Nachtruhe oder das Vergnügungsbedürfnis in Berlin höheres Gewicht haben, sorgt eine Gerichtsentscheidung für Aufsehen. Schluss mit der Außengastronomie um 22 Uhr muss nicht mehr sein – zumindest nicht überall.| Berliner Mieterverein e.V.
Immer wieder kommt es zwischen Mietern untereinander zu Streit aufgrund vermeintlicher Lärmbelästigungen. Ruhezeiten sind teilweise gesetzlich geregelt oder| mietrecht.de