In der Wohnraummiete ist die zulässige Miethöhe durch die Vorschriften der §§ 5 WiStG (Mietpreisüberhöhung), sowie 291 StGB (Mietwucher) begrenzt.| mietrecht.de
Die Mietpreisbremse soll einem unkontrollierten Anstieg der Mieten - vor allem in Großstädten wie Berlin, München oder Hamburg - entgegenwirken.| mietrecht.de