Bürgergeld: LSG Hamburg bestätigt – Tilgungsraten fürs Eigenheim bleiben Privatsache Bürgergeld-Empfängerinnen und -Empfänger mit eigenem Haus oder Wohnung müssen ihre Tilgungsraten grundsätzlich selbst tragen – das Jobcenter übernimmt sie nicht. Diese Linie hat das Landessozialgericht Hamburg am 10. Juli 2025 bestätigt (Az. L 4 AS 300/22 D). Im entschiedenen Fall waren nach rund zehn Jahren erst 24 % der Kredite getilgt; eine Ausnahme vom Grundsatz sah das Gericht deshalb nicht...| Bürgergeld
Wann und wie viel BAföG muss man zurückzahlen? Erfolgt die Rückzahlung auf ein Mal oder in Raten? Ist ein Nachlass oder eine Freistellung möglich?| bafoeg-aktuell.de