Die Frage, wie verantwortliche kirchliche und diakonische Stellen erweiterte Führungszeugnisse von Mitarbeitenden und Ehrenamtlichen im datenschutzrechtlichen Sinn verarbeiten dürfen, ist in der Vergangenheit im staatlichen und kirchlichen Bereich immer wieder unterschiedlich beantwortet worden. Als BfD EKD haben wir bisher Meinung vertreten, dass verantwortliche Stellen die erweiterten Führungszeugnisse von Mitarbeitenden (in einem verschlossenen Briefumschlag) zur analogen Personalakte n...| Der Beauftragte für den Datenschutz der EKD
Datenschutzrechtliche Einschätzung des Konflikts| Artikel 91