Viele Arbeitgeber haben ein Interesse daran, von ihren Bewerbern und potenziellen künftigen Arbeitnehmern ein polizeiliches Führungszeugnis zu verlangen. Schließlich will man ja wissen, wen man sich da ins Boot holt. Aber ist das überhaupt zulässig? Und was ist mit den Rechten der Arbeitnehmer? Mit diesem Beitrag sollen die wichtigsten Fakten zum Führungszeugnis aus datenschutzrechtlicher Sicht […]| Dr. Datenschutz
Die Frage, wie verantwortliche kirchliche und diakonische Stellen erweiterte Führungszeugnisse von Mitarbeitenden und Ehrenamtlichen im datenschutzrechtlichen Sinn verarbeiten dürfen, ist in der Vergangenheit im staatlichen und kirchlichen Bereich immer wieder unterschiedlich beantwortet worden. Als BfD EKD haben wir bisher Meinung vertreten, dass verantwortliche Stellen die erweiterten Führungszeugnisse von Mitarbeitenden (in einem verschlossenen Briefumschlag) zur analogen Personalakte n...| Der Beauftragte für den Datenschutz der EKD