Bürgergeld: LSG Hamburg bestätigt – Tilgungsraten fürs Eigenheim bleiben Privatsache Bürgergeld-Empfängerinnen und -Empfänger mit eigenem Haus oder Wohnung müssen ihre Tilgungsraten grundsätzlich selbst tragen – das Jobcenter übernimmt sie nicht. Diese Linie hat das Landessozialgericht Hamburg am 10. Juli 2025 bestätigt (Az. L 4 AS 300/22 D). Im entschiedenen Fall waren nach rund zehn Jahren erst 24 % der Kredite getilgt; eine Ausnahme vom Grundsatz sah das Gericht deshalb nicht...| Bürgergeld
Der Erwerb einer Immobilie ist eine der größten Investitionen im Leben. Zwischen den Kreditangeboten der etlichen Banken gibt es gravierende Unterschiede, denn die Bedingungen des Vertrags sind sehr häufig unterschiedlich. Dementsprechend ist es wichtig, dass man vor Abschluss eines Vertrages den Markt vergleicht. Wer von den eigenen vier Wänden träumt, braucht in der Regel einen […]| HausbauBlog.de – Der Blog zum Thema Hausbau
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