Bekanntermaßen hat ein Mieter nach Beendigung des Mietvertrages kein Nutzungsrecht mehr an der Wohnung. Demgemäß hat der Mieter die Mietsache zu räumen und an| mietrecht.de
Im Streitfall hat der Vermieter zu beweisen, dass der Mieter seiner Rückgabe- bzw. Räumungsverpflichtung nicht nachgekommen ist. Vor diesem Hintergrund| mietrecht.de