In Baden-Württemberg wird geprüft, ob gerade ein Sturm im Wasserglas das Potential zum Justizskandal hat: Es geht um die Besetzung des Amtes des Präsidenten des OLG Stuttgart. Um zu verstehen, dass hier entgegen manch schwerer verbaler Geschütze nur politische Peinlichkeiten im Raum stehen, aber keinerlei Unabhängigkeitsproblematik der dritten Gewalt, muss man sich das Verfahren zur Richterbestellung in Baden-Württemberg vergegenwärtigen. Exekutive Personalherrschaft über die deutsche...| De legibus-Blog
Inhaltsverzeichnis Einleitung Die Sache mit der Richteranklage Die Sache mit dem Berufsverbot Die Sache mit der Gesinnungsjustiz Die Sache mit dem Rassismus Der Bundestagsabgeordnete Thomas Seitz (AfD) ist kein Staatsanwalt mehr. Auch kein sonstiger Beamter. Er ist (beruflich) gar nichts mehr. Das baden-württembergische Richterdienstgericht hatte ihn am 19. September 2018 (RDG 1/17) aus dem Beamtenverhältnis entfernt. Mit Urteil vom 18. März 2021 (DGH 2/19; die schriftlichen Gründe wurden...| De legibus-Blog