Die Rechtsgrundlagen für die Verwendung von Personal- und Sachakten zur Aufarbeitung von Missbrauch in der katholischen Kirche sind je nach Bistum sehr verschieden. In verschiedenen Wellen haben verschiedene Bistümer unterschiedliche Normen in Kraft gesetzt. In Nordrhein-Westfalen gibt es nun eine Vereinheitlichung der Regelungen. Materiell ändert sich kaum etwas im Vergleich zu den teilweise vorhandenen Vorgängernormen, […]| Artikel 91
In Sachsen und Thüringen ist (endlich) Wahltag. Außerdem: Die Suche der Kirchen nach ihren Spitzenkräften, UBSKM-Forderungen und womöglich ein versöhnliches Ende.| eulemagazin.de