Die Arbeitslosmeldung gilt gleichzeitig als Antrag auf Arbeitslosengeld. Frühester Termin für den Leistungsbeginn ist der Tag bzw. der Antragstellung.| jobrecht.de
Wer seinen Job verliert, bekommt in der Regel zunächst Arbeitslosengeld (ALG I), um seine Verdienstausfälle über einen bestimmten Zeitraum hinweg teilweise| jobrecht.de