Lohnersatzzahlungen zählen nicht als Einkommen. Daher verringert Kurzarbeit im Jahr vor Geburt eines Kindes die Höhe Ihres Elterngeldanspruchs.| jobrecht.de
Foto: Heike Roessing. Blumen aus Dankbarkeit und die Reproduktion von exkludierenden Bildern von „Mutterschaft“: Wie können wir heute in Kirche und Gesellschaft den Muttertag begehen? Vielleicht hilft ja ein Blick in die Geschichte:| eulemagazin.de
Seit dem 1. April 2025 gelten neue Regeln beim Elterngeld: Die Einkommensgrenze für den Bezug wird erneut gesenkt – auf 175.000 Euro zu versteuerndes Jahreseinkommen. Das betrifft sowohl Elternpaare als auch Alleinerziehende. Für viele Familien mit höherem Einkommen bedeutet das den Verlust des Anspruchs auf Elterngeld. Bisherige Entwicklung der Einkommensgrenze Bis Ende März 2023 lag… Mehr lesen »Elterngeld 2025: Strengere Einkommensgrenzen treten in Kraft| kindergeld.org