Seit dem 2. Februar 2025 haben Anbieter und Betreiber von KI-Systemen gemäß Art. 4 KI-VO sicherzustellen, dass Personen, die mit dem Betrieb und der Nutzung von KI-Systemen befasst sind, über ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz verfügen. Über die konkreten Anforderungen wurde in der Praxis bislang meist gemutmaßt, wobei einige Veröffentlichungen, ... LESEN| DID | Dresdner Institut für Datenschutz
Neben dem Inkrafttreten der KI-Verordnung zum 1. August 2024 haben sich mittlerweile auch einige Datenschutz-Aufsichtsbehörden zum Thema KI geäußert. Dieser Beitrag gibt einen Überblick über die zunehmende Anzahl relevanter Regelungen und Empfehlungen.| DID | Dresdner Institut für Datenschutz