Die BNetzA hat durch Beschluss vom 29. April 2025 die von der Deutschen Post AG bean-tragten Briefporti für die Jahre 2025 und 2026 endgültig genehmigt. Sie hat dabei die Regelungen in § 44 Abs. 2 und 3 des Postmodernisierungsgesetzes angewendet.| Raue - Anwälte und Notare in Berlin