Angesichts der kontinuierlich steigenden Mieten ist es inzwischen keine Seltenheit mehr, dass Mieter ihre Miete nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig zahlen können. Da verwundert es nicht, dass Zahlungsschwierigkeiten mitunter auch dann entstehen, wenn sich Mieter zu einer Wohngemeinschaft zusammengetan haben. In diesen Fällen müssen die einzelnen Bewohner zwar – anders als es z. B. bei einer Familie der Fall ist, deren Mietzahlung oft ein einziges Familienmitglied ohne int...| Mietrecht.org