Droht Steuernachzahlung? Zwar ist Kurzarbeitergeld eine steuerfreie Lohnersatzleistung, erhöht aber aufgrund des Progressionsvorbehalts den Steuersatz| jobrecht.de
Lohnersatzzahlungen zählen nicht als Einkommen. Daher verringert Kurzarbeit im Jahr vor Geburt eines Kindes die Höhe Ihres Elterngeldanspruchs.| jobrecht.de
Bei Erhalt von Kurzarbeitergeld, Elterngeld etc. sollten Begünstigte Rücklagen bilden, denn diese Leistungen sorgen meist für eine Steuernachzahlung.| jobrecht.de