Der Bundesgerichtshof (BGH) hält in seinem jüngsten Urteil vom 24.09.2025 (VIII ZR 289/23) eine Eigenbedarfskündigung für grundsätzlich zulässig, wenn der Vermieter seine eigene Wohnung im selben Haus umbauen möchte, um sie danach zu verkaufen. Das Gericht müsse dann nur prüfen, ob dieses grundsätzlich berechtigte Interesse konkret von „ernsthaften, vernünftigen und nachvollziehbaren Gründen“ getragen ist, so […]| Berliner Mieterverein e.V.
Der Bundesgerichtshof lehnt die Revisionen von Lina E. und der Bundesanwaltschaft ab: E. gilt weiter nicht als Rädelsführerin und es bleibt bei 5 Jahren Haft.| taz.de