@arbeitsunrecht.de: Die Vorsitzende Richterin Brigitta Liebscher fand von Beginn der Verhandlung an klare Worte und machte der Geschäftsleitung des Kölner Kinos Cinenova unter Adrienne Weißweiler und Sandrine Meyer und ihrem Anwalt Rüdiger Henning von der Kanzlei Henning & Kollegen unmissverständlich deutlich, dass der Kündigungsversuch gegen den Angestellten Raphael aus ihrer Sicht rechtlich nicht trägt. Der erste plumpe Kündigungsversuch war wegen eines Formfehlers ohnehin vom Tisch...| arbeitsunrecht in deutschland