Bei der Frage, ob die ungestörte Nachtruhe oder das Vergnügungsbedürfnis in Berlin höheres Gewicht haben, sorgt eine Gerichtsentscheidung für Aufsehen. Schluss mit der Außengastronomie um 22 Uhr muss nicht mehr sein – zumindest nicht überall.| Berliner Mieterverein e.V.