Die französische Datenschutzaufsicht CNIL hat am 1. September 2025 zwei Bußgelder verhängt: 325 Millionen Euro gegen Google und 150 Millionen Euro gegen SHEIN. Grund sind Verstöße bei Cookies und unzulässiger Werbung im Gmail-Posteingang. Dieser Artikel fasst die Entscheidungen zusammen und schließt mit einer Checkliste zur Rechtskonformität von Cookie-Bannern. Google: 325 Millionen Euro wegen Inbox-Werbung und […]| Dr. Datenschutz
Die Gestaltung von Cookie-Einwilligungsbannern auf mehreren Ebenen, verbunden mit intransparenter Nutzerführung und missverständlichen Bezeichnungen, kann die wirksame Erteilung einer Einwilligung verhindern. Der Beitrag Cookie-Banner richtig umsetzen erschien zuerst auf Datenschutz PRAXIS für Datenschutzbeauftragte.| Datenschutz PRAXIS für Datenschutzbeauftragte
Ein falsch gestaltetes Cookie-Banner kann schnell zu einem echten Risiko werden. Laden Sie jetzt unsere Checkliste herunter und gestalten Sie Ihr Cookie-Banner rechtssicher! Der Beitrag Kein Risiko eingehen: Cookie-Banner korrekt gestalten erschien zuerst auf Datenschutz PRAXIS für Datenschutzbeauftragte.| Datenschutz PRAXIS für Datenschutzbeauftragte
In einem aktuellen Urteil hat das Verwaltungsgericht Hannover (VG Hannover, Urt. v. 19.3.2025, Az. 10 A 5385/22) konkrete Aussagen zur Ausgestaltung von Lösungen zum Einwilligungsmanagement auf Internetseiten („Cookie-Banner“) sowie zur Einwilligungsbedürftigkeit des Google Tag Manager getroffen. In diesem Blog-Beitrag beleuchten wir die wesentlichen Aussagen des Gerichts und geben wichtige Hinweise ... LESEN| DID | Dresdner Institut für Datenschutz
Vor einem reichlichen Monat hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am 4. Oktober 2024 das berechtigte Interesse nach Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. f) DS-GVO näher| DID | Dresdner Institut für Datenschutz
Die Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte (STDB) hat rund 30.000 Internetseiten überprüft und zum Teil erhebliche Mängel festgestellt.| DID | Dresdner Institut für Datenschutz
Unsere Beschwerde gegen einen eBay-Shop bestätigt, dass Unternehmen Dir ohne Einwilligung Werbung per E-Mail nur schicken dürfen, wenn sie bei der Erhebung der E-Mail-Adresse ausdrücklich darauf hinweisen und jederzeit einen Widerspruch ermöglichen. Wir veröffentlichen die Beschwerde und die Entscheidung der Datenschutz-Aufsichtsbehörde.| Datenanfragen.de