Die Nutzung von künstlicher Intelligenz (KI) im privaten und dienstlichen Kontext hat in den letzten Monaten stark zugenommen. Das mag insbesondere an der| DID | Dresdner Institut für Datenschutz
Der EDSA hat sich zu den Kontrollpflichten bei Auftragsverarbeitung geäußert. Auf die Verantwortlichen kommt Arbeit zu...| Mauß Datenschutz GmbH
Bei Auftragsverarbeitung macht man einen entsprechenden Vertrag und fertig. Denken viele. Allerdings reicht das nicht.| Mauß Datenschutz GmbH
Im Rahmen einer Auftragsverarbeitung mit einem nicht-kirchlichen Auftragsverarbeiter ist es möglich einen Vertrag abzuschließen, dessen Inhalte sich an Art. 28 EU-Datenschutz-Grundverordnung orientieren. Mit Inkrafttreten des evaluierten EKD-Datenschutzgesetzes muss beim Abschluss eines Vertrags zur Auftragsverarbeitung (AVV) keine Zusatzerklärung (bisher geregelt in § 30 Abs. 5 EKD-Datenschutzgesetz) mehr abgegeben werden.| Der Beauftragte für den Datenschutz der EKD