Die Woche im kirchlichen Datenschutz Jehovas Zeugen in Sachsen-Anhalt Nach Jahren der Vakanz hat die neue Landesdatenschutzbeauftragte Sachsen-Anhalts den Tätigkeitsbericht für 2021 bis 2023 nachgereicht. Unter Nr. 31.9 geht es um die Zuständigkeit für die Religionsgemeinschaft Jehovas Zeugen. Ohne auf das Datenschutzgesetz und die spezifische Aufsicht der Religionsgemeinschaft einzugehen, heißt es gleich zu Beginn: »Der […]| Artikel 91
Die Woche im kirchlichen Datenschutz Haustürwerbung weiter in kirchlichem Interesse Das DSG-DBK hat seine Entscheidung zur Haustürwerbung durch eine Kirchenzeitung veröffentlicht (Beschluss DSG-DBK 02/2024 vom 19. Mai 2025). In der Sache ging es darum, ob die Übermittlung und Verwendung von Meldedaten für die Haustürwerbung für Kirchenzeitungs-Abonnements zulässig ist. Die erste Instanz hatte in ihrer Entscheidung […]| Artikel 91
Der EDSA hat sich zu den Kontrollpflichten bei Auftragsverarbeitung geäußert. Auf die Verantwortlichen kommt Arbeit zu...| Mauß Datenschutz GmbH
Bei Auftragsverarbeitung macht man einen entsprechenden Vertrag und fertig. Denken viele. Allerdings reicht das nicht.| Mauß Datenschutz GmbH
Im Rahmen einer Auftragsverarbeitung mit einem nicht-kirchlichen Auftragsverarbeiter ist es möglich einen Vertrag abzuschließen, dessen Inhalte sich an Art. 28 EU-Datenschutz-Grundverordnung orientieren. Mit Inkrafttreten des evaluierten EKD-Datenschutzgesetzes muss beim Abschluss eines Vertrags zur Auftragsverarbeitung (AVV) keine Zusatzerklärung (bisher geregelt in § 30 Abs. 5 EKD-Datenschutzgesetz) mehr abgegeben werden.| Der Beauftragte für den Datenschutz der EKD