Am 19. März wird die Vonovia SE ihren Geschäftsbericht für das Jahr 2024 veröffentlichen. Es sind Zahlen zu gestiegenen Mieteinnahmen und zu den positiven Aussichten für den Ausbau der Zusatzdienste zu erwarten. Voraussichtlich wird der Vorstand eine erhöhte Dividendenausschüttung vorschlagen. Aus diesem Anlass haben sich das bundesweite MieterInnenbündnis VoNO!via & Co. und die Plattform kritischer Immobilienak-tionär*innen die Haupttreiber des Konzernwachstums näher angesehen: die...| VoNO!via & Co. MieterInnenbündnis
Berlin, 22.01.25. Anlässlich der außerordentlichen Hauptversammlungen von Deutsche Wohnen und Vonovia am 23. und 24 Januar kritisiert das „Berliner Bündnis gegen Vonovia und Co“ das Vorhaben, einen Gewinnabführungs- und Beherrschungsvertrag zu vereinbaren, der die Deutsche Wohnen vollständig den Weisungen des Vonovia-Vorstandes unterstellen würde. Derzeit wehren sich zahlreiche Initiativen in Berlin gegen Praktiken der Vonovia, die von Mietervereinen als rechtswidrig bezeichnet| VoNO!via & Co. MieterInnenbündnis
Das LG München hat entschieden: Eine Mieterhöhung darf den Mietspiegel trotz hoher Inflation nicht überschreiten. → Mehr zum Thema lesen Sie hier!| Mietrecht
In der Wohnraummiete ist die zulässige Miethöhe durch die Vorschriften der §§ 5 WiStG (Mietpreisüberhöhung), sowie 291 StGB (Mietwucher) begrenzt.| mietrecht.de