Neuer Teppichboden, neues Parkett oder doch Laminat? Will man als Mieter den Boden in der Mietwohnung erneuern oder vom Vermieter erneuert haben, steht eines fest: Der Mieter muss den Vermieter kontaktieren, und zwar bestenfalls in Form eines Briefes. Je nachdem, ob man selbst den neuen Boden verlegen möchte oder der Vermieter dazu aufgefordert werden soll, ist der Inhalt eines solchen selbstverständlich ganz unterschiedlich. Im ersten Fall braucht man die Zustimmung …Artikel jetzt weiter...| Mietrecht.org
Beruft sich der Mieter beim Auszug darauf, dass die Wohnung unrenoviert übernommen wurde, muss er dies auch beweisen können. Steht der Übergabezustand nicht| mietrecht.de
Schönheitsreparaturen - wann und in welchem Umfang müssen Mieter renovieren und wann sind Schönheitsreparaturklauseln im Mietvertrag unwirksam?| mietrecht.de
Wir nehmen euch mit auf eine abenteuerliche Reise von der verrückten Idee, ein Haus zu bauen! Jetzt reinhören.| Journelles