Im Bereich Datenschutz ergeben sich stetig neue Entwicklungen und Entscheidungen, die sowohl Unternehmen als auch Verbraucher vor spannende Herausforderungen stellen. Alle zwei Wochen werfen wir einen Blick auf die wichtigsten Ereignisse, die die Datenschutzlandschaft bewegt haben. Hier erfahren Sie alles Wissenswerte kompakt und in Kürze, um immer auf dem neuesten Stand zu sein. KI in […]| Dr. Datenschutz
Der Auskunftsanspruch nach Art. 15 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gehört zu den zentralen Betroffenenrechten – auch im Beschäftigungskontext. Diese zweiteilige Reihe vermittelt die Grundlagen und beleuchtet besondere Herausforderungen bei der praktischen Anwendung im Unternehmen. Der Beitrag So verschaffen sich Beschäftigte Einblick in ihre Daten erschien zuerst auf Datenschutz PRAXIS für Datenschutzbeauftragte.| Datenschutz PRAXIS für Datenschutzbeauftragte
Unser heutiger Beitrag soll ein recht aktuelles Urteil des Bundesarbeitsgericht (BAG) vom 8. Mai 2025 (8 AZR 209/21) näher beleuchten. Dieses Urteil des BAG hat bereits in den vergangenen Wochen die datenschutzrechtliche Welt beschäftigt. Hierbei standen laut Pressemitteilung des BAG insbesondere Fragen rund um Datenverarbeitungen nach § 26 Abs. 4 ... LESEN| DID | Dresdner Institut für Datenschutz
🔎 Mehrere Stufen der Einsicht in Beschäftigten-Accounts 🐘 Katholikentag auf Mastodon 🇻🇦 Cybersicherheits-Freiwillige für den Vatikan| Artikel 91
Der Beitrag Datenschutz im Beschäftigungsverhältnis: Wann dürfen Arbeitgeber auf E-Mails, Logs und Dateien zugreifen? erschien zuerst auf Mauß Datenschutz GmbH. Die Frage, ob und wann Arbeitgeber auf E-Mails, Protokolle der Internetnutzung oder Dateiablagen von Beschäftigten zugreifen dürfen, sorgt in vielen Unternehmen regelmäßig für Unsicherheit. Besonders bedeutsam wird das Thema, wenn gleichzeitig die private Nutzung der betrieblichen IT-Infrastruktur genehmigt ist oder zumindest...| Mauß Datenschutz GmbH
Gemeinsam wollen wir auf die Ereignisse aus dem Datenschutzrecht und der Informationssicherheit zurückblicken. Beginnen wir unseren Jahresrückblick 2024 mit den Monaten Januar bis Juni.| DID | Dresdner Institut für Datenschutz
Die Frist für die Erteilung von Auskünften ist "unverzüglich". Das kennen wir eigentlich. Jetzt hat das AG Duisburg konkretisiert.| Mauß Datenschutz GmbH