Unser heutiger Beitrag soll ein recht aktuelles Urteil des Bundesarbeitsgericht (BAG) vom 8. Mai 2025 (8 AZR 209/21) näher beleuchten. Dieses Urteil des BAG hat bereits in den vergangenen Wochen die datenschutzrechtliche Welt beschäftigt. Hierbei standen laut Pressemitteilung des BAG insbesondere Fragen rund um Datenverarbeitungen nach § 26 Abs. 4 ... LESEN| DID | Dresdner Institut für Datenschutz
🔎 Mehrere Stufen der Einsicht in Beschäftigten-Accounts 🐘 Katholikentag auf Mastodon 🇻🇦 Cybersicherheits-Freiwillige für den Vatikan| Artikel 91
Der Beitrag Datenschutz im Beschäftigungsverhältnis: Wann dürfen Arbeitgeber auf E-Mails, Logs und Dateien zugreifen? erschien zuerst auf Mauß Datenschutz GmbH. Die Frage, ob und wann Arbeitgeber auf E-Mails, Protokolle der Internetnutzung oder Dateiablagen von Beschäftigten zugreifen dürfen, sorgt in vielen Unternehmen regelmäßig für Unsicherheit. Besonders bedeutsam wird das Thema, wenn gleichzeitig die private Nutzung der betrieblichen IT-Infrastruktur genehmigt ist oder zumindest...| Mauß Datenschutz GmbH
Gemeinsam wollen wir auf die Ereignisse aus dem Datenschutzrecht und der Informationssicherheit zurückblicken. Beginnen wir unseren Jahresrückblick 2024 mit den Monaten Januar bis Juni.| DID | Dresdner Institut für Datenschutz
Die Frist für die Erteilung von Auskünften ist "unverzüglich". Das kennen wir eigentlich. Jetzt hat das AG Duisburg konkretisiert.| Mauß Datenschutz GmbH