Fällt ein Unternehmen in den Anwendungsbereich der NIS-2-Richtlinie / des BSIG (siehe bereits NIS-2-Richtlinie: Teil 1 – Einführung und Status der Umsetzung) müssen sie bestimmte Mindest-Risikomanagementmaßnahmen (siehe nachfolgend Risikomanagementmaßnahmen) im Hinblick auf die IT-Sicherheit und die Cyberresilienz umsetzen und haben zudem weitere Pflichten (siehe nachfolgend Sonstige Pflichten). Hinweis: Die nachfolgende Darstellung kann lediglich einen groben… NIS-2-Richtlinie: Teil...| KREMER LEGAL
Das Landgericht Köln hat einen Anspruch auf Unterlassung wegen Wildplakatierens durch Dritte gegen die Herausgeberin von Werbeplakaten zuerkannt.| CMS Blog
Die EUid-Wallet soll zukünftig europaweit sichere digitale Identitätsnachweise und weitere Funktionen ermöglichen - das bedeutet für Viele neue Pflichten| CMS Blog