Möglichkeiten, das Vermögen einer Haftung gefährdeten Person von dieser rechtlich zu trennen, um diese zukünftig einem Gläubigerzugriff zu entziehen. Bedeutung bekommen diese Überlegungen, wenn die zukünftige Inanspruchnahme des Schuldners möglicherweise droht. Denn wenn der Schuldner kein zu verteilendes Vermögen mehr besitzt, ist ein Zugriff weder im Wege der Vollstreckung noch durch den Insolvenzverwalter im Insolvenzverfahren möglich.| Kanzlei Tholl
Inkongruente Deckung ist ein Begriff aus dem Insolvenzrecht. Er wird verwendet in § 131 InsO:| Kanzlei Tholl
Steuerschulden und Unzuverlässigkeit: Was bedeutet das für Unternehmer? Im aktuellen Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin (Aktenzeichen: VG 4 K 541/22) wird deutlich, dass bestehende Steuerschulden auch trotz einer angekündigten Restschuldbefreiung zur Annahme der Unzuverlässigkeit eines Gewerbetreibenden führen können. Diese Entscheidung hat weitreichende Folgen für Unternehmer, die nach finanziellen Schwierigkeiten ihre Geschäftstätigkeit wieder aufnehmen möchten. Der Fall […]| Kanzlei Tholl
Das Urteil des BFH befasst sich mit den Voraussetzungen einer Insolvenzanfechtung| Kanzlei Tholl