Die Kommunikation mit Kirchenmitgliedern ist ein zentraler Bestandteil des kirchlichen Lebens – sei es in der Seelsorge, in der Gemeindearbeit oder beim Fundraising. Mit dem neuen § 50b DSG-EKD schafft das Datenschutzrecht der Evangelischen Kirche in Deutschland eine explizite Erlaubnis für Mitgliederkommunikation. Ein Gastbeitrag von Sascha Kremer und Sven Braun Der neue § 50b DSG-EKD im […]| Artikel 91
Kann WhatsApp datenschutzkonform nach DSG-EKD in der Seelsorge eingesetzt werden? Eigentlich nicht, aber es ist eine Abwägungsentscheidung.| TheoNet θ
DSG-EKD-Reform, MS 365 in der Nordkirche, digitale Sicherheit und Mission mit Profilingdaten| Artikel 91