Mit Gipsarm Autofahren ist nicht grundsätzlich verboten, kann im Einzelfall jedoch schwerwiegende Konsequenzen haben.| Versicherungen mit Kopf
Das Fahren mit Winterreifen im Sommer ist zwar nicht verboten, kann aber zu erheblichen Einschränkungen beim Versicherungsschutz führen.| Versicherungen mit Kopf
Bei einem Unfall mit Sommerreifen im Winter kann die KFZ Versicherung die Zahlung (teilweise) verweigern, auch als Unfallopfer.| Versicherungen mit Kopf