Ein 21-Jähriger klagte vor Gericht auf seinen Pflichtteil als Enkel seines Großvaters. ➼ Der Erblasser hatte den eigenen Sohn enterbt, nicht aber dessen Nachkommen. ➼ Das Oberlandesgericht fällte eine Grundsatzentscheidung bei der Regelung mit testamentarischer Enterbung und Pflichtteilsrechten.