Neben dem Einkommen des Kindes und dem Einkommen der Eltern wird beim Kinderzuschlag auch vorhandenes Vermögen berücksichtigt und muss daher beim Antrag angegeben werden. Übersteigt das Vermögen die geltenden Freibeträge für „erhebliches“ Vermögen, wird es auf den Kinderzuschlag angerechnet und kann die Auszahlung mindern. Erhebliches Vermögen Als erheblich im Zusammenhang mit dem Kinderzuschlag gilt Vermögen,… Mehr lesen »Anrechnung von Vermögen beim Kinderzuschlag