Verfügung des US-Präsidenten zum Goldverbot 1933 (Executive Order 6102) Ein Goldverbot bedeutet ein privates Handels- und Besitzverbot für das Edelmetall Gold. Hierbei legt eine Regierung gesetzlich fest, dass privater Goldbesitz an staatlichen Annahmestellen abgegeben und gegen Landeswährung eingetauscht werden muss.