Die Bundesanwaltschaft hat Anklage gegen 7 Antifaschist*innen erhoben. Sie wirft ihnen vor, an Aktionen gegen Neonazis beteiligt und somit Mitglieder bzw. Unterstützer*innen einer „kriminellen Vereinigung“ nach § 129 StGB gewesen zu sein. Die Anklage basiert in Teilen auf den fragwürdigen Aussagen eines einzigen Kronzeugen.