Menschen im SGB II/SGB XII und AsylbLG – Bezug haben im Regelfall Anspruch auf Übernahme von der Heizkosten- und Betriebskostenjahresabrechnungen in tatsächlicher Höhe. Auch Nichtleistungsbeziehende haben diesen Anspruch, der Anspruch besteht auch zur Befüllung von Tanks mit Öl, Gas, Pellets, Holz und anderen …