Die Zivilklausel (von zivil = bürgerlich, unmilitärisch, und Klausel = Einzelbestimmung in einem Vertragswerk, englisch Civil Clause) ist eine Selbstverpflichtung von wissenschaftlichen Einrichtungen wie Universitäten, ausschließlich für zivile Zwecke zu forschen. Die grundgesetzlich verankerte Freiheit von Lehre und Forschung ist festgeschrieben. Daher kann die Zivilklausel nur eine freiwillige Form von Beschränkung sein. Die erste Zivilklausel trat 1986 an der Universität Bremen in K...