Mit dem Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention (Präventionsgesetz – PrävG) aus dem Jahr 2015 wurden die Pflegekassen verpflichtet, Leistungen zur Prävention in voll- und teilstationären Pflegeeinrichtungen nach § 71 Abs. 2 SGB XI für in der sozialen Pflegeversicherung Versicherte zu erbringen. Dahinter steckt der Gedanke, dass pflegebedürftige Menschen - trotz ihrer körperlichen, kognitiven oder psychischen Beeinträchtigungen - über Gesundheitspotenzial...