Künftig dürfen auch „erhitzte Tabakerzeugnisse“ kein Aroma mehr enthalten, sieht eine im Gesundheitsausschuss mit den Stimmen aller Fraktionen beschlossene Regierungsvorlage vor. Für Zigaretten und für Tabak zum Selbstdrehen gilt das jetzt schon. Von der Neuregelung konkret betroffen sind die sogenannten Tabaksticks, die in zugehörigen Erhitzungsgeräten verwendet werden und in unterschiedlichen Geschmacksrichtungen erhältlich sind. Von dieser …