Berufskraftfahrer, die im Lkw übernachten, können für jeden Tag mit Übernachtung eine Pauschale als Werbungskosten geltend machen. Der BFH muss entscheiden, ob diese Pauschale auch für den An- und Abreisetag in Anspruch genommen werden kann, sofern ein Anspruch auf Verpflegungspauschalen besteht. Das Thema betrifft sowohl Arbeitnehmer als auch selbstständige Fernfahrer.