Im Streit um die Besetzung des vakanten Geschäftsführer-Postens bei Hannover 96 haben die Gesellschafter um den langjährigen Clubchef Martin Kind beim Amtsgericht Hannover einen Antrag auf Einsetzung eines Not-Geschäftsführers gestellt. Dieser wurde jedoch abgelehnt. Nun will die Kapitalseite beim Oberlandesgericht Celle Beschwerde einlegen.