Urteil des Landgerichts Trier (Az. 11 O 290/19)Ausführlicher Sachverhalt: Der Hintergrund des FallsIm vorliegenden Verfahren vor dem Landgericht Trier ging es um die Rückabwicklung eines Kaufvertrags über einen gebrauchten BMW 320i, der sich nachträglich als Unfallfahrzeug herausstellte. Der Käufer hatte das Fahrzeug über eine Online-Anzeige entdeckt, in der es von einem gewerblichen Gebrauchtwagenhändler angeboten wurde.Nach ... Der Beitrag Formulartrick reicht nicht: Verkäufer hafte...