Der GKV-Spitzenverband und die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) haben sich auf wesentliche Umsetzungsregelungen für die Abrechnung der im Rahmen der Rechtsverordnung vom 19.12.2023 festgesetzten Hybrid-DRGs für das Jahr 2024 verständigt. Mit der Umsetzungsvereinbarung wird unter anderem eine Zwischenlösung zur Abrechnung der im Krankenhaus erbrachten Fälle ab dem 15.02.2024 beschrieben.