In Nordrhein-Westfalen sollen die Barrierefreiheit in den Gebäuden deutlich verbessert, baurechtliche Hürden beseitigt, der Verbraucherschutz gestärkt und die Entscheidungsfreiheit der Kommunen ausgebaut werden. Dies sind nur einige Änderungen, die die neue Landesbauordnung vorsieht. Das Kabinett hatte den entsprechenden Gesetzesentwurf Anfang der Woche gebilligt. Schon in der kommenden Woche wird sich der Landtag in erster Lesung mit dem Entwurf befassen.