Seit einer Änderung der Strafprozessordnung im Jahr 2017 kann für mehrere dutzend Straftaten ein Staatstrojaner zum Einsatz kommen. Dagegen wurden beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe mehrere Verfassungsbeschwerden eingereicht, die das Gericht aktuell behandelt. In der StPO-Änderung war nicht einmal ein sinnvolles Korrektiv enthalten, um fehlerhafte oder missbräuchliche Verwendung der Schadsoftware abzuwenden oder wenigstens erkennen zu können.