In unseren Präsenz-Aufbauseminaren sind noch freie Plätze verfügbar. Die Teilnahme an einem unserer Grundseminare ist Voraussetzung für die Anmeldung. Nutzen Sie als örtlich Beauftragte für den Datenschutz in kirchlichen Einrichtungen die Möglichkeit und melden Sie sich an, um die erforderliche Fachkunde zu erlangen. Wir freuen uns auf Ihre zeitnahe Anmeldung. Es wäre schade, wenn die Termine mangels Interesse abgesagt werden müssten.| Der Beauftragte für den Datenschutz der EKD
In der trockenen und warmen Jahreszeit finden in Kirche und Diakonie traditionell viele Veranstaltungen auch unter freiem Himmel statt. Dazu gehören beispielsweise Sommerfeste, Gemeindefeste, Jahresfeste, Kita-Feste, Ausflugsfahrten, Konfirmationen, Tauffeste sowie Tage der offenen Tür. Häufig werden die Veranstaltungen und Erlebnisse auf Fotos mit Personen festgehalten und auch in der Tagespresse, in Gemeindebriefen oder im Internet veröffentlicht. Aufgrund dessen erreichen den BfD EKD i...| Der Beauftragte für den Datenschutz der EKD
26. Juni 2025 BfD EKD legt 5.Tätigkeitsbericht vor Weiterentwicklung des kirchlichen Datenschutzes in herausfordernden Zeiten Erfahren Sie mehr...| Der Beauftragte für den Datenschutz der EKD
Im September 2023 startete der BfD EKD in die zweite Schwerpunktprüfung. Das Ziel der Schwerpunktprüfungen ist die kontinuierliche Verbesserung des Datenschutzes im kirchlichen Bereich und die Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben im Rahmen der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs. Die Prüfung fand im Bereich evangelischer Krankenhäuser statt. Auch diese Schwerpunktprüfung wurde mithilfe eines online-basierten Fragebogens durchgeführt. Zusätzlich sollten ausgewählte Dokumente ...| Der Beauftragte für den Datenschutz der EKD
Im Rahmen einer Auftragsverarbeitung mit einem nicht-kirchlichen Auftragsverarbeiter ist es möglich einen Vertrag abzuschließen, dessen Inhalte sich an Art. 28 EU-Datenschutz-Grundverordnung orientieren. Mit Inkrafttreten des evaluierten EKD-Datenschutzgesetzes muss beim Abschluss eines Vertrags zur Auftragsverarbeitung (AVV) keine Zusatzerklärung (bisher geregelt in § 30 Abs. 5 EKD-Datenschutzgesetz) mehr abgegeben werden.| Der Beauftragte für den Datenschutz der EKD
Das evaluierte EKD-Datenschutzgesetz (DSG-EKD) regelt die Voraussetzungen und den Inhalt der neuen Informationspflichten. Diese Pflichten sind für alle verantwortlichen Stellen verbindlich.| Der Beauftragte für den Datenschutz der EKD
Gestern ist der 39. Deutsche Evangelische Kirchentag (DEKT) in Hannover zu Ende gegangen. Auf dem Markt der Möglichkeiten war auch der Beauftragte für den Datenschutz der EKD (BfD EKD) mit seinem Team im FORUM DER EKD unter dem Motto ‚Du bist wertvoll. Deine Daten auch.‘ alle drei Tage vertreten.| Der Beauftragte für den Datenschutz der EKD
Die EKD-Synode hat auf ihrer Sitzung im November 2024 das evaluierte EKD-Datenschutzgesetz beschlossen. Das Gesetz tritt heute (1. Mai 2025) nun in Kraft.| Der Beauftragte für den Datenschutz der EKD
Am 29. April 2025 hat der 10. Ökumenische Datenschutztag mit allen katholischen und evangelischen Datenschutzaufsichten stattgefunden. In diesem Jahr fand die Konferenz auf Einladung des Katholischen Datenschutzzentrums Frankfurt/M. in Frankfurt statt.| Der Beauftragte für den Datenschutz der EKD
Die am 13. Dezember 2023 zwischen der Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM), der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) und der Diakonie Deutschland unterzeichnete ‚Gemeinsame Erklärung über eine unabhängige Aufarbeitung von sexualisierter Gewalt in der evangelischen Kirche und Diakonie nach verbindlichen Kriterien und Standards’ sieht vor, dass Unabhängige Regionale Aufarbeitungskommissionen (URAK) gebildet werden. Zwischenzeitlich ergeben ...| Der Beauftragte für den Datenschutz der EKD
Die Frage, wie verantwortliche kirchliche und diakonische Stellen erweiterte Führungszeugnisse von Mitarbeitenden und Ehrenamtlichen im datenschutzrechtlichen Sinn verarbeiten dürfen, ist in der Vergangenheit im staatlichen und kirchlichen Bereich immer wieder unterschiedlich beantwortet worden. Als BfD EKD haben wir bisher Meinung vertreten, dass verantwortliche Stellen die erweiterten Führungszeugnisse von Mitarbeitenden (in einem verschlossenen Briefumschlag) zur analogen Personalakte n...| Der Beauftragte für den Datenschutz der EKD