Bettina Gayk, die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit in NRW, kritisiert die Vorstellungen der neuen Bundesregierung zum Umbau des Datenschutzes scharf. Im Interview erläutert sie, warum gerade die Aufsicht über die Unternehmen nicht bei einer Zentralbehörde gebündelt werden darf. „Zentralisierung bedeutet lange Wege, Anonymität und das Untergehen in der Masse.“| www.ldi.nrw.de
Wenn Beschäftigte länger krank sind, benötigen Arbeitgeber*innen bestimmte Informationen, um die weitere Zahlung des Arbeitsentgelts zu prüfen. Aber wie weit darf der Einblick in den Gesundheitszustand gehen? Wann ist die Verarbeitung von Gesundheitsdaten erlaubt, und welche Grenzen setzt das Datenschutzrecht? Die Landesdatenschutzbeauftragte in NRW (LDI NRW) gibt den Beteiligten nun erstmals eine Hilfestellung an die Hand. Sie erklärt, was erlaubt ist und was nicht.| www.ldi.nrw.de