Viele Mieter haben im Laufe des Mietverhältnisses einmal den Wunsch, ihre Wohnung ganz oder zum Teil unterzuvermieten. In bestimmten Fällen verleiht das Gesetz dem Mieter einen Anspruch auf Zustimmung zur Untervermietung gegen den Vermieter. Dieser in § 553 Abs.1 BGB verankerte Anspruch besteht jedoch nur dann, wenn der Mieter nicht die gesamte Wohnung, sondern nur einen Teil davon untervermieten möchte und ein berechtigtes Interesse an der Untervermietung besteht. Dass nur …Artikel jet...| Mietrecht.org
In vielen Mietverträgen befinden sich Vereinbarungen, wonach der Mieter verpflichtet ist, dem Vermieter die Kosten für die Durchführung von Schönheitsreparaturen durch Zahlung eines Geldbetrages zu einem bestimmten Anteil zu erstatten, wenn er vor Fälligkeit der nächsten planmäßigen Renovierung auszieht. Bereits im Jahr 2015 hat der BGH mit einem Grundsatzurteil vom 18.03.2015 – VIII ZR 242/13 – entscheiden, dass derartige sog. Quotenabgeltungsklauseln als Formularklauseln in eine...| Mietrecht.org