Das Übergabeprotokoll ist im Mietrecht keine gesetzliche Pflicht, gehört aber bereits zum Standard bei den meisten Neuvermietungen. Wird die Mietwohnung an einen neuen Mieter übergeben, ist die Verwendung von einem Übergabeprotokoll als Bestandsaufnahme über den Zustand der Wohnung sehr wichtig: Es wird ein bestehender Mangel oder ein Schaden in der Wohnung festgehalten, der dann nicht als „neu entstanden“ geltend gemacht werden kann. Mieter können sich so vor unberechtigten Schaden...| Mietrecht.org
Zu Beginn des Mietverhältnisses treffen Mieter und Vermieter in der Regel zur Übergabe der Wohnung zusammen. Der Mieter hat in der Regel schon die Strapazen des Auszugs aus seiner alten Wohnung hinter sich und möchte so schnell wie möglich einziehen. Diese Umstände bringen es oft mit sich, dass Mieter die Übergabe der Wohnung möglichst schnell hinter sich bringen wollen und diese nicht mit der nötigen Aufmerksamkeit vornehmen. Dies geschieht auch …Artikel jetzt weiter lesen| Mietrecht.org
Am Ende des Mietverhältnisses findet in der Regel die Übergabe der Wohnung an den Vermieter statt. Diese Übergabe ist für den Mieter oft ein zusätzlicher lästiger Termin, der zu vielen anderen zeitraubenden Tätigkeiten, die mit einem Umzug verbunden sind, hinzukommt. Dies hat nicht selten zur Folge, dass der Mieter nicht nur der Übergabe der Wohnung selbst nicht die Aufmerksamkeit schenkt, die sie verdient, sondern diese auch nicht ausreichend vorbereitet. Anders …Artikel jetzt weit...| Mietrecht.org
Geht es um Mietrecht, fallen schnell die Begriffe „vertragsgemäßer Gebrauch“ und „vertragsgemäßer Zustand“ der Mietsache; und dies aus gutem Grund. Diese beiden Begrifflichkeiten bestimmen ganz entscheidend den Umfang der Rechte und Pflichten sowohl des Mieters als auch des Vermieters. Doch was verbirgt sich hinter den Begriffen “vertragsgemäßer Gebrauch” und “vertragsgemäßer Zustand”? Wir erklären es mit dem folgenden Beitrag. I. Vertragsgemäßer Gebrauch – Ve...| Mietrecht.org
Der Mietvertrag bildet die Basis für die gesamte rechtliche Beziehung zwischen Mieter und Vermieter. Auch wenn das Gesetz viele Vorschriften enthält, die die Beziehung zwischen Mieter und Vermieter regeln, ist es in erster Linie der Mietvertrag, aus dem sich die Rechte und Pflichten der Parteien ergeben. Je detaillierter und sorgfältiger der Mietvertrag ausgestaltet ist, desto weniger Streit gibt es grds. auch zwischen den Mietparteien. Der Vermieter sollte sich daher bereits …Artikel je...| Mietrecht.org