Das Übergabeprotokoll ist im Mietrecht keine gesetzliche Pflicht, gehört aber bereits zum Standard bei den meisten Neuvermietungen. Wird die Mietwohnung an einen neuen Mieter übergeben, ist die Verwendung von einem Übergabeprotokoll als Bestandsaufnahme über den Zustand der Wohnung sehr wichtig: Es wird ein bestehender Mangel oder ein Schaden in der Wohnung festgehalten, der dann nicht als „neu entstanden“ geltend gemacht werden kann. Mieter können sich so vor unberechtigten Schaden...