Noch vor gar nicht langer Zeit konnten Vermieter getrost einen Makler einschalten, der für sie die Suche nach einem geeigneten Mieter übernahm, und die Kosten dafür- die Maklercourtage- durch eine Vereinbarung im Mietvertrag auf den Mieter abwälzen. Diese Zeiten sind jedoch vorbei. Seit der Einführung des sog. Bestellerprinzips im Juni 2015 gilt, dass derjenige zur Zahlung der Maklercourtage verpflichtet ist, der den Makler beauftragt hat. Um die Maklercourtage zu sparen, …Artikel jetz...| Mietrecht.org
Ungebetener Besuch in der eigenen Wohnung ist von den meisten Mietern nicht gern gesehen. Dies gilt erst recht, wenn der eigene Vermieter vor der Tür steht und um Einlass bittet. Hierzu kommt es nicht selten, wenn der Vermieter die vermietete Wohnung veräußern oder weitervermieten möchte. In der Regel wird er dann auch noch von einem Makler und Kauf- bzw. Mietinteressenten begleitet. Viele Mieter wissen in einer solchen Situation nicht, wie …Artikel jetzt weiter lesen| Mietrecht.org
Viele Vermieter haben es schon erlebt: Der Mietinteressent teilt mündlich oder per E-Mail mit, dass er die Wohnung des Vermieters mieten möchte, sagt dann aber kurz vor der Unterzeichnung des Mietvertrages wieder ab und weigert sich, den Vertrag zu unterschreiben. Für den Vermieter ist eine solche Absage des Mietinteressenten in den meisten Fällen mit einer großen finanziellen Einbuße verbunden. In der Regel bewirbt sich nicht nur ein Interessent für eine …Artikel jetzt weiter lesen| Mietrecht.org
Eine Wohnung zu finden, die noch dazu den eigenen Vorstellungen entspricht, ist vor allem in Großstädten heutzutage fast wie ein Sechser im Lotto. Der heiß umkämpfte Wohnungsmarkt ist auch der Grund dafür, dass viele Mietinteressenten übereilt eine Wohnung anmieten und sich vor dem Vertragsschluss nicht ausreichend über die Eigenschaften der Wohnung und die Mietbedingungen erkundigen. Ist der Mietvertrag erst einmal unterzeichnet, kann sich der Mieter zwar in der Regel durch …Artikel...| Mietrecht.org
Die Wohnungsbesichtigungen sind beendet, der richtige Mieter ist gefunden. Doch wie sagt man nun den anderen Mietinteressenten ab? Muss man überhaupt absagen? Und wenn ja, welche Begründungen darf man abgeben? Kann man sagen, dass der Mietinteressent unsympathisch ist, zu alt ist oder zu viele Kinder hat? Wie ehrlich darf man bei einer Absage an den Mietinteressenten sein? Wann muss man eine Klage wegen Diskriminierung befürchten? Der nachfolgende Artikel erklärt für …Artikel jetzt wei...| Mietrecht.org