Noch vor gar nicht langer Zeit konnten Vermieter getrost einen Makler einschalten, der für sie die Suche nach einem geeigneten Mieter übernahm, und die Kosten dafür- die Maklercourtage- durch eine Vereinbarung im Mietvertrag auf den Mieter abwälzen. Diese Zeiten sind jedoch vorbei. Seit der Einführung des sog. Bestellerprinzips im Juni 2015 gilt, dass derjenige zur Zahlung der Maklercourtage verpflichtet ist, der den Makler beauftragt hat. Um die Maklercourtage zu sparen, …Artikel jetz...